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Die Leistungen der Sportversicherung (Auszug)

Der Versicherungsschutz wird den Mitgliedern auf der Grundlage des Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe NRW e.V. gewährt. Er endet spätestens mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein. Informationen zur Schadensmeldung finden sich hier. Außerdem an dieser Stelle: Ein Download mit den wichtigsten Informationen. Kurzmerkblatt der Sporthilfe (pdf)

Reha-Management: Kosten für Organisation von Reha-Maßnahmen bis € 15.500,00 (nicht Kosten für Reha-Maßnahmen)
Serviceleistungen: bis € 3.000,00
Tagegeldpauschale: für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 14. Lebensjahr: € 100,00 als einmalige Tagegeldpauschale nach dem 60. Tag der vollständigen Arbeitsunfähigkeit.

Sie stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Versicherungssummen betragen je Ereignis

  • € 5.000.000,00 pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
  • € 250.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen (Gebäude, Gebäudebestandteile)
  • € 50.000,00 für Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Einrichtungen, Sportgeräte)
  • € 1.250,00 für Schlüsselverlust (10 % Selbstbeteiligung je Versicherungsfall)

Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen € 15.000,00 und € 35.000,00 je nach Organisation und Schadenereignis

Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie z.B. Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten (z.B. Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen € 7.500,00 und € 110.000,00 je nach Organisation und Schadenereignis.

€ 2.500,00 je Reiseteilnehmer bei versicherten Auslandsreisen.

Schadenersatz-, Strafrechtsschutz, für Vereine darüber hinaus Arbeits- und Sozialgerichtsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung. Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu € 75.000,00. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall € 200,00. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwaltes.

Ersatz grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (z. B. gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe). Kostenersatz für

  • Zahnschäden bis 40% des Rechnungsbetrages, höchstens € 2.600,00 je Sportunfall;
  • Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu € 50,00 je Schadenfall;
  • Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung bis
  • zu € 2.600,00 je Schadenfall; Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen;
  • Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort; Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthaltes; Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus bis zu € 13,00 je Transport.

Bei Fragen steht das Geschäftsstellenteam zur Verfügung.

Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle

Sonja Welp

Sonja Welp

sonja.welp@sv-greven.de
Leiterin Geschäftsstelle
Tel: 02571 - 54 720

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