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Wähle aus allen Angeboten ausDer Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
Um die Zwecke zu verwirklichen, ist der Verein Mitglied in den für die betriebenen Sportarten zuständigen Fachverbänden. Er erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Bünde und Verbände, in denen er Mitglied ist, als verbindlich an.
Um die Durchführung der Vereinsaufgaben zu ermöglichen, kann der geschäftsführende Vorstand über den Eintritt in Bünde, Verbände und Organisationen und über den Austritt beschließen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
Das Ansehen und der Ruf des Vereins werden wesentlich durch das Verhalten und Auftreten seiner Mitglieder sowie der ehrenamtlich Mitarbeitenden geprägt. Ein wertschätzender, toleranter, vertrauensvoller und fairer Umgang miteinander zeichnet die Vereinskultur nach innen und nach außen aus. Aus diesem Grund tritt der Verein allen verfassungs-, fremdenfeindlichen und antidemokratischen Bestrebungen und jeder weiteren Form von diskriminierenden oder menschenverachtenden Einstellungen, insbesondere aufgrund der Nationalität, der Religion, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung entgegen. Dies gilt ebenso für jede Form von Gewalt. Unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Glaube, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer Stellung und Behinderung bietet der Verein allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine sportliche Heimat. Der Verein verpflichtet sich in besonderem Maße dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Funktionsträgerinnen und -träger des Vereins tragen eine besondere Verantwortung. Ihr Handeln und ihre Entscheidungen sind geprägt von einer ethischen Grundhaltung, von Nachhaltigkeit und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung im Hinblick auf die Zukunft, von der Wahrung demokratischer Grundrechte, von einer Null-Toleranz-Haltung, von Transparenz und einer objektiven und unabhängigen Entscheidungsfindung.
Der Verein besteht aus: aktiven Mitgliedern, passiven Mitgliedern / Fördermitgliedern, außerordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern
Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Präsidiums von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Mitgliedschaft endet
Ein Antrag auf Ausschluss, der von jedem Mitglied beim geschäftsführenden Vorstand gestellt werden kann, ist dem betroffenen Mitglied samt Begründung zuzuleiten. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag auf Ausschluss Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist vom geschäftsführenden Vorstand unter Berücksichtigung der zugegangenen Stellungnahme des betroffenen Mitglieds über den Antrag zu entscheiden. Der Ausschluss wird dem betroffenen Mitglied mitgeteilt und ist mit Zugang wirksam. Gegen den Ausschluss besteht das Recht des Widerspruchs. Er ist spätestens einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand einzulegen. Über den Widerspruch entscheidet das Präsidium. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche aus der Mitgliedschaft entspringenden Rechte. Die Beitragspflicht erlischt mit Beendigung des Quartals, an dem die Mitgliedschaft endet. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein zurückzugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem ehemaligen Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu. Die Beendigung der Mitgliedschaft befreit nicht von der Zahlung noch ausstehender finanzieller Verpflichtungen.
Über Ausnahmen zu diesen Regelungen insbesondere auch über Stundungen oder Erlass von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren oder Umlagen oder über Zahlungsverfahren entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Näheres regelt die Beitragsordnung.
Organe des Vereins sind:
Die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung hat dann innerhalb eines Monats zu erfolgen. In der Einladung müssen alle Gründe, die seitens der Mitglieder für die Durchführung der Mitgliederversammlung genannt worden sind, in ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben werden.
Der Verein haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen bzw. bei einer sonst für den Verein erfolgten Tätigkeit erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch bestehende Versicherungen gedeckt sind. Die Haftung des Vorstandes, von ehrenamtlich Tätigen und Organ- oder Amtsträgern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 25. Juni 2021 beschlossen und am 2. September 2022 um den §4 ergänzt.